Ein neues Urteil des Bundesverfassungsgerichts hat die Berechnung der Hartz-IV-Sätze und die damit verbundenen bürokratischen Apparate als grundgesetzwidrig beurteilt, wodurch der aktuellen Regierung auferlegt wurde, das aktuelle Verfahren entsprechend zu verändern.
Von diesem Verfahren sind eventuell auch die Jobcenter betroffen, welche sich zur Zeit um die Durchführung der Hartz-IV-Reform und die Hartz-IV-Empfänger kümmern. Da in den Jobcentern eine intensive Betreuung von Langzeitarbeitslosen stattfindet würde durch eine Reform, welche den Fortbestand der Jobcenter verhindern würde, vielen Langzeitarbeitslosen die Möglichkeit entzogen, möglichst einfach an eine neue Arbeitstelle zu gelangen.
Zudem könnte eine neue Reform dazu führen, dass die Kompetenzen der einzelnen Ämter neu geordnet werden müssen. Dementsprechend muss durch eine Reform mit neuen Regelungen und Gesetzen gerechnet werden, welche insbesondere in der ersten Zeit zu einem erheblichen bürokratischen Aufwand führen werden.
Für die Zukunft ist zu erwarten, dass eine harte Reform ansteht, welche den Fortbestand der Jobcenter noch nicht garantiert. Das endgültige Ergebnis zeigt sich spätestens im Jahr 2011, da der Regierung auferlegt wurde, noch im Jahr 2010 eine Lösung auszuarbeiten.