12.05.2009

Verfassungsänderung zur Piratenbekämpfung

Die Bundesjustizministerin Brigitte Zypries lehnt eine Änderung des Grundgesetztes zum Einsatz der Bundeswehr für Polizeiaufgaben entschieden ab.

Anstoß zu der Debatte gab die Geiselbefreiung im Ausland, die zu den Abstimmungsproblemen zwischen der Bundespolizei und der Bundeswehr geführt hatte. Ein Einsatz der Bundespolizei zur Befreiung der gekapperten Deutschen vor Somalia durch die Eliteeinheit GSG 9 wurde wegen Kompetenzüberschreitungen abgebrochen. Laut Wolfgang Schäuble falle ein solcher Einsatz in den Aufgabenbereich der Bundeswehr.

Der Vorschlag der Zusammenlegung der Bundespolizei und Bundeswehr stieß indes bei der SPD und dem deutschen Bundeswehrverband auf Ablehnung. Eine Zusammenführung sei als ein Produkt des kalten Krieges unzeitgemäß, und degradiere die Bundeswehr zur allgemeinen Hilfspolizei. Die Abstimmungsprobleme zwischen der Bundespolizei und Bundeswehr bei den Geiselbefreiungen seien im Ausland ohne Verfassungsänderungen lösbar. Nach Auffassung von Wolfgang Schäuble (CDU), der auch den Anstoß zu der Debatte gab, sei  der Einsatz vor Somalia jedoch eine Aufgabe der Bundeswehr gewesen. Die nötigen Verfassungsänderungen bejahten Schäuble und Merkel einstimmig.

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